Diese Website entspricht aufgrund der Ausnahmen und Nichteinhaltung der unten angegebenen Aspekte teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018.

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
Verstoß gegen Königliche Verordnung 1112/2018:
In einigen Fällen sind Formularfelder möglicherweise zum Zweck der Spam-Erkennung nicht zugänglich.

Zusätzlich zu einigen unbeschrifteten Elementen von Recaptcha-Plugins, deren Zweck darin besteht, vom Nutzer visuell identifiziert zu werden.
Außerdem einige Noscript-Tags, die nicht zugänglich sind, aber für Google Analytics erforderlich sind, um Nachrichten anzuzeigen, wenn der Nutzer die JavaScript-Ausführung in seinem Browser deaktiviert hat.
Unverhältnismäßige Belastung:
Nicht zutreffend.
Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs der Gesetzgebung:
Nicht zutreffend.

Diese Erklärung wurde am 8. August 2025 erstellt.
Die für diese Erklärung verwendete Methode war eine Selbsteinschätzung, die vom Digitalteam von TECNORAS, S.A. mit Unterstützung externer Tools durchgeführt wurde.
Letzte überarbeitete Erklärung: 8. August 2025

Sie können Mitteilungen zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018) machen, beispielsweise wie folgt:

  • Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website.
  • Übermitteln Sie weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte.
  • Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.


Über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@tecnoras.com.
Die Mitteilungen werden vom Barrierefreiheitsteam von TECNORAS, S.A. entgegengenommen und bearbeitet.

Über das Kontaktformular können Sie Folgendes übermitteln:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018.
  • Eine Anfrage nach barrierefreien Informationen in Bezug auf: Inhalte, die gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 vom Anwendungsbereich des Königlichen Dekrets 1112/2018 ausgeschlossen sind.
  • Ausgenommene Inhalte, da sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

In der Anfrage müssen Sie die Fakten, Gründe und Anfragen klar angeben, sodass wir überprüfen können, ob es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.

Wenn ein Antrag auf barrierefreie Informationen oder eine Beschwerde nach Einreichung abgelehnt wird, die Person mit der Entscheidung nicht einverstanden ist oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 des Königlichen Dekrets 1112/2018 festgelegten Anforderungen entspricht, kann die betroffene Partei eine Beschwerde einreichen. Ebenso können Sie eine Beschwerde einreichen, wenn Sie keine Antwort erhalten haben.
Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 beschriebene Beschwerdeverfahren kann über diesen Link zur entsprechenden Website eingeleitet werden.

Die Website:

  • Es wurde so konzipiert, dass es den aktuellen Standards und Vorschriften zur Barrierefreiheit entspricht und die in der Spezifikation der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) definierten Prüfpunkte der Priorität 2 (AA) erfüllt.
  • Es ist für die neuesten Versionen von Chrome, Edge, Firefox, Safari und Opera optimiert.
  • Es ist so konzipiert, dass es auf jeder Auflösung und jedem Gerät korrekt angezeigt wird: Desktop, Tablet oder Mobilgerät (Responsive Design).
  • Es wurde mit HTML5 als Auszeichnungssprache und CSS3-Stylesheets für das Design erstellt.
  • Darüber hinaus werden die Inhalte kontinuierlich geprüft und überprüft, um die Interpretation zu erleichtern und die Navigation durch die Website zu verbessern.